THC ist in Abhängigkeit vom Konsumverhalten unterschiedlich lange im Blutserum nachweisbar. Welche Konsequenzen ein positiver Test hat und welche Regeln bei der Anwendung von Medizinal-Cannabis gelten.
Dauer der Nachweisbarkeit ist vom Konsumverhalten abhängig
Nachweis über Bluttest gilt als rechtskräftiges Beweismittel
Für Medizinal-Cannabis gibt es bestimmte Anforderungen
THC (Tetrahydrocannabinol) ist verantwortlich für die berauschende Wirkung nach dem Konsum von Cannabis. Die Substanz ist vor allem in den Blüten weiblicher Cannabis-Pflanzen in hoher Konzentration vorhanden. Die Blätter enthalten deutlich weniger THC, Stängel und Samen sind nahezu frei davon. THC kann Euphorie, Gelassenheit, Entspanntheitsgefühle und Gefühle von Leichtigkeit auslösen.
Bestimmte Folgen des Konsums sind kritisch für die Teilnahme am Straßenverkehr:
Einschränkungen der Konzentration und Aufmerksamkeit
Verlängerung von Reaktions- und Entscheidungszeit
Auswirkungen auf das Sehvermögen
Störung der Bewegungskoordination
Wie lange ist THC nachweisbar?
Wie lange THC sowie das unwirksame Abbauprodukt THC-COOH (THC-Carbonsäure) nachweisbar sind, hängt unter anderem davon ab, wie viel und wie häufig eine Person Cannabis konsumiert. Es gibt grobe Richtwerte, an denen man sich orientieren kann. Im Einzelfall kann die Dauer der Nachweisbarkeit aber deutlich davon abweichen.
Wird Cannabis geraucht oder inhaliert, gelangt THC nahezu unmittelbar ins Blut und erreicht innerhalb weniger Minuten seine Höchstkonzentration. Danach fällt diese stark ab und halbiert sich teilweise innerhalb von 45 bis 60 Minuten. Bei einem gelegentlichen, isolierten Konsum von Cannabis mit Konsumpausen von einigen Tagen sind lediglich für rund sechs Stunden Konzentrationen über dem aktuell geltenden Grenzwert im Straßenverkehr von 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum (1 ng/ml) zu erwarten.
Bei regelmäßigem Konsum wird THC im Gewebe gespeichert, und durch eine langsame Rückverteilung ins Blut kann es Tage dauern, bis dieser Wert unterschritten wird.
Wie testet die Polizei auf THC?
![Cannabis-Konsum: Wie lange ist THC im Blut oder Urin nachweisbar? (1) Cannabis-Konsum: Wie lange ist THC im Blut oder Urin nachweisbar? (1)](https://i0.wp.com/assets.adac.de/image/upload/ar_16:9,c_fill,f_auto,g_auto,q_auto:eco,w_1500/v1/ADAC-eV/KOR/Bilder/MedProduktions/cannabis-nachweisbar-2304_o2uopi.jpeg,assets.adac.de/image/upload/ar_16:9,c_fill,f_auto,g_auto,q_auto:eco,w_1500/v1/ADAC-eV/KOR/Bilder/MedProduktions/cannabis-nachweisbar-2304_o2uopi.webp)
Wird man im Straßenverkehr nach vorausgegangenem Cannabis-Konsum von der Polizei angehalten, wird zunächst das sogenannte Leistungsbild geprüft: Gibt es Hinweise für einen Konsum wie etwa gerötete Augen oder erweiterte Pupillen? Liegen konkrete Ausfallerscheinungen vor, zum Beispiel Schlangenlinienfahren, verwaschene Sprache oder Benommenheit? Hat die oder der Fahrende einen Unfall verursacht?
THC bzw. das Abbauprodukt THC-COOH lässt sich mit einem Schnelltest (freiwilliger Vortest) über Speichel, Schweiß oder Urin nachweisen. Bei einer Polizeikontrolle wird häufig eine Urinprobe genommen. THC-COOH ist im Urin länger nachweisbar als im Blut – bei gelegentlichem Konsum zwei bis vier Tage, bei Dauerkonsum zwei bis sechs Wochen und in Einzelfällen auch länger. Ein Urintest kann daher nur einen Hinweis auf einen aktuell vorliegenden Cannabis-Konsum geben, da von dem Abbauprodukt keine Wirkung ausgeht.
Ein Bluttest wird durchgeführt, wenn der Vortest positiv ausfällt oder ein Verkehrsteilnehmer sich weigert, diesen zu machen, und ein Verdacht auf Konsum vorliegt. Der dafür zuständige Arzt oder die Ärztin dokumentiert Hinweise auf einen Cannabis-Konsum sowie mögliche Ausfallerscheinungen. Als rechtskräftiges Beweismittel gilt ausschließlich der Nachweis des Wirkstoffs THC im Blutserum. Die Analyse erfolgt in einem Labor.
Was passiert bei einem positiven Test?
Seit 2004 gilt beim Konsum von Cannabis im Straßenverkehr ein Grenzwert von 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum. Bei diesem Wert oder mehr geht man davon aus, dass die oder der Getestete unter der Wirkung der Droge ein Kraftfahrzeug geführt und damit eine Ordnungswidrigkeit begangen hat. Bußgelder und Fahrverbote fallen umso höher aus, je häufiger man im Straßenverkehr bereits positiv auf Drogen getestet wurde:
500 bis 1500 Euro Bußgeld
Zwei Punkte im Fahrereignungsregister
Ein bis drei Monate Fahrverbot
Für Fahranfänger ggf. eine Verlängerung der Probezeit auf insgesamt vier Jahre
Neben entsprechenden Sanktionen wird die Fahrerlaubnisbehörde zur Überprüfung der Fahreignung informiert. Diese ordnet in der Regel eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) an. Falls die Begutachtung zu einem negativen Ergebnis kommt, wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Wurden während der Fahrt drogenbedingte Ausfallerscheinungen festgestellt, liegt eine Straftat vor mit deutlich härteren Maßnahmen. Wenn die Fahrerlaubnis im Strafverfahren entzogen wird, muss im Wiedererteilungsverfahren ein positives MPU-Gutachten vorgelegt werden.
Häufig bedarf es dann auch Abstinenzkontrollen, die mit unauffälligen Urin- oder Haarbefunden belegt werden müssen. THC sowie das Abbauprodukt THC-COOH ist in den Haaren nachweisbar. Man geht bei Kopfhaaren von einem durchschnittlichen Wachstum von einem Zentimeter pro Monat aus, sodass eine Analyse einer sechs Zentimeter langen Haarsträhne eine Überprüfung der letzten sechs Monate ermöglicht.
Was ist mit medizinischem Cannabis?
Besondere Regeln gelten für Menschen, die Cannabis aus medizinischen Gründen einnehmen. Es gilt das Medikamentenprivileg, somit liegt keine Ordnungswidrigkeit vor. Dieses Privileg gilt auch hinsichtlich der Fahreignung. Voraussetzung dafür ist, dass es die Betroffenen gemäß der ärztlichen Verschreibung und nicht missbräuchlich konsumieren.
Sollten bei der Teilnahme am Straßenverkehr Ausfallerscheinungen festgestellt werden, ist das Medikamentenprivileg aufgehoben. Kommt es beispielsweise zu einem Verkehrsunfall, werden die Verursacher zur Verantwortung gezogen und müssen mit erheblichen strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Die Konsumenten von Medizinal-Cannabis müssen daher immer kritisch hinterfragen, ob sie fahrsicher sind, bevor sie sich hinters Steuer setzen.
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CBD und HHC im Straßenverkehr
Cannabidiol (CBD) ist wie THC ein in der Hanfpflanze vorkommendes Cannabinoid, von dem keine berauschende Wirkung ausgeht. Deshalb ist eine Teilnahme am Straßenverkehr nach Aufnahme von CBD in der Regel unkritisch. Damit CBD in Deutschland überhaupt verkauft werden kann, muss das Produkt aus zertifizierten EU-Nutzhanfsorten hergestellt sein und einen THC-Gehalt von weniger als 0,2 Prozent aufweisen. Unverarbeitete Hanfprodukte wie CBD-Blüten dürfen hierzulande nicht in den Handel.
Hexahydrocannabinol (HHC) ist ein meist halbsynthetisch hergestelltes Cannabinoid, das ähnlich wie THC wirken soll. HHC unterliegt weder dem Betäubungsmittelgesetz noch dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG). Es kann bei Vortests zu positiven Befunden im Urin führen. In Labortests ist wiederum kein THC nachweisbar, deshalb kann in diesen Fällen keine Ordnungswidrigkeit angenommen werden.
Fachliche Beratung: Prof. Dr. rer. nat. Frank Mußhoff, Forensischer Toxikologe und Mitglied des ADAC Ärztekollegiums
Oberbarmscheid T., Miller N. S.: Pharmacology of Marijuana. J Addict Res Ther 2017, S11:012
European Monitoring Centre for Drugs and Drug Addiction: Cannabis drug profile, unter: https://www.emcdda.europa.eu/publications/drug-profiles/cannabis_en (Abruf: 03.01.2024)
Dingermann T.: Grundlagen der Pharmakologie von Cannabinoiden. Schmerzmed 2021; 37(Suppl 1): 8–13
Canadian Institute for Substance Use Research: The safety benefits of THC blood testing: a research summary, unter: https://onlineacademiccommunity.uvic.ca/carbc/2018/05/23/the-safety-benefits-of-thc-blood-testing-a-research-summary/ (Abruf: 03.01.2024)
Arkell T. R. et al.: Medical cannabis and driving. Aust J Gen Pract 2021; 50(6): 357–362
Hoffman R. S. et al.: Goldfrank’s Toxicologic Emergencies. McGraw Hill/Medical, 10. Auflage 2014, unter: https://accessemergencymedicine.mhmedical.com/content.aspx?bookid=1163§ionid=65097986
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte: Cannabidiol, unter: https://www.bfarm.de/SharedDocs/Downloads/DE/Arzneimittel/Pharmakovigilanz/Gremien/Verschreibungspflicht/75Sitzung/anlage2.pdf?__blob=publicationFil (Abruf: 02.01.2024)
Habel, S. et al.: Positive Cannabis-Urintests durch kommerzielle Cannabidiol-Produkte. Toxichem Krimtech 2020; 87(1): 10
Bundesministerium für Gesundheit: Das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG), unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/n/npsg.html#:~:text=Das%20NpSG%20ist%20ein%20eigenst%C3%A4ndiges,Gesundheitsgefahren%20vorausschauend%20und%20effektiver%20begegnet (Abruf: 02.01.2024)
Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes: Fahren unter Drogen: Unfallgefahr ist groß!, unter: https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/drogen/drogen-im-strassenverkehr/ (Abruf. 03.01.2024)